Rechtsprechung
FG Berlin, 09.06.1999 - 2 K 2245/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- FG Hamburg, 14.04.2011 - 3 KO 201/10
FGO/ZPO/RVG-VV: Gebühren für Untätigkeitseinspruch und für Besprechung vor …
Mit anderen Worten ist der Untätigkeitseinspruch als Rechtsbehelf eigener Art dann nicht der außergerichtliche Rechtsbehelf des in diesen Vorschriften bezeichneten Vorverfahrens; der auf den Untätigkeitseinspruch ergangene inhaltliche Bescheid ist nämlich keine Einspruchsentscheidung, sondern der materielle Erstbescheid (FG Berlin vom 9. Juni 1999 2 K 2245/99, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 1999, 940).